Trinkgeld-Einigung: Das Wiener Modell für ganz Österreich
Endlich mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
Die Trinkgeld-Diskussion begleitete Österreich seit Monaten. Nach viel politischem Wirrwarr liegt seit 24. Juli eine Einigung auf dem Tisch. Nachdem sich die Sozialpartner angenähert hatten, streikten ja bekanntlich die NEOS. Jetzt wurde ein Kompromiss gefunden: Die Pauschale liegt ab 2026 für Mitarbeiter mit Inkasso bei 65 Euro, für Mitarbeiter ohne Inkasso bei 45 Euro.
In Wien lag die Pauschale vor der neuen Regelung bei 59 Euro. „Das Wiener Modell wurde für ganz Österreich übernommen. Ich bin froh, dass endlich eine Einigung gefunden wurde und es jetzt Rechtssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gibt“, sagt Martina Haslinger-Spitzer, Fachgruppenobmann-Stv. in der Gastronomie.
Noch einmal zur Klarstellung: Von der Pauschale von 65 Euro müssen 18 Prozent an die Sozialversicherung abgeben werden. Das sind 11,70 Euro. Diesen Betrag muss der Arbeitgeber bezahlen. Die 65 Euro werden nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, das ist nur die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung.
Die Pauschalen werden nach Tätigkeit abgestuft (mit oder ohne Inkasso).
Mit Inkasso: Pauschale von 65 € ab 2026, 85 € (2027) und 100 € (2028)
Ohne Inkasso: Pauschale von 45 € (2026/2027), 50 € (2028)
Wenn das Trinkgeld höher ist als die Pauschale, gibt es keine zusätzlichen Abgaben. Ab 2029 sollen die Pauschalen der Inflation angepasst werden.
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