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Sparte „ Information & Consulting“

FG Immobilien & Vermögenstreuhänder

„Die Zukunft der Branche liegt in unseren Händen, überlassen wir sie nicht der Öffentlichkeit oder der Politik, agieren wir Miteinander statt Nebeneinander und schon gar nicht Gegeneinander.“

Nun ist es doch noch gekommen …

… jahrelang hat uns die ÖVP erklärt, dass sie auf der Seite der Makler:innen ist und die überwiegende Povisionsfreistellung von Mietinteressierten, wenn sie ein Objekt über einen vom Vermieter beauftragten Makler anmieten (das Bestellerprinzip), sicher NICHT KOMMT.

Doch das offensichtlich unaufhaltbare ist natürlich gekommen: das Bestellerprinzip.

Und anstatt sich mit Lösungen und Verbesserungen zu beschäftigen und so das Image der Branche zu verbessern, haben Harald Mahres Wirtschaftsbund (WB) und seine 23 WB-Abgeordneten im Nationalrat brav mitgestimmt und uns jahrelang etwas vorgegaukelt.

Der SWV WIEN und seine Immobilienvereinigung stehen zu 100 % hinter dem Berufsbild der Immobilientreuhänder, konkret den Immobilienmakler:innen. Sie sind professionell und gut ausgebildet und bringen so einen spürbaren Mehrwert für die Menschen in unserem Land. 

WIR wollen Lösungen anbieten, um für die Zukunft fit zu sein und das Berufsbild des Immobilienmaklers neu zu denken und über die Rahmenbedingungen kreativ und grenzenfrei nachdenken. 

Charta

Unsere Vision für einen modernen, angesehenen Berufsstand und eine erfolgreiche Zukunft stärkt sich an 6 zentralen Punkten:

  1. Makler:innen sind exklusiver Partner eines Kunden (Makler:innen müssen als kompetente, zuverlässige Partner des Konsumenten wahrgenommen werden und ausschließlich seine/ihre Interessen wahrnehmen)
  2. Makler:innen dürfen nur ausgebildet Kunden beraten und begleiten (ALLE Menschen die als Immobilienmakler:innen tätig werden, müssen sehr zeitnah zum Berufsstart eine Ausbildung nachweisen, die in einer Mindestvorgabe [ONR 43001-1] definiert wird)
  3. Standesregeln müssen Konsequenzen beinhalten (Unsere Standesregeln benötigen eine bessere rechtliche Verankerungen, damit Verfehlungen bzw. Verstöße nicht mehr ein Kavaliersdelikt sind, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen)
  4. Gemeinschaftsgeschäft muss Standard werden (Die Kooperationsbereitschaft innerhalb der Kollegenschaft benötigt eine deutliche Verbesserung, um die Kunden bestmöglich zu betreuen und ihnen nicht zuzumuten ständig im Kreis zu laufen)
  5. Objektaufbereitung und -beratung muss einem Mindeststandard folgen (Es muss ein Konsens über Mindeststandards einer Objektaufbereitung geschaffen werden, damit Kunden den Vorteil erkennen, warum ein Makler ein kompetenter Partner für sie ist)
  6. Provisionsvereinbarungen müssen frei getroffen werden können (Bei einem Erstauftraggeberprinzip, wo es keine erzwungenen Auftragssituation mehr gibt, dürfen auch keine Höchstgrenzen mehr festgelegt werden, sondern nach Einschätzung der zukünftigen Partner ein bestimmter Provisionssatz frei vereinbart werden)
     

Christian Hrdliczka

Listenführer

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