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Registrierkassen-Chaos durch Sicherheitslücke

Zehntausende Kleinunternehmer:innen müssen ihre Registrierkassenchips austauschen. SWV WIEN fordert sofortige Klarstellung für Wiener Betriebe

Wien, (24. April 2025) – In den Registrierkassen der Unternehmer befindet sich ein Kassenchip, der laut Registrierkassensicherheitsverordnung eine aufrechte Herstellerbescheinigung benötigt. Doch diese Bescheinigung des Kartentyps ACOS-ID 2.1 läuft mit 7. Juni 2025 aus und wird auch nicht mehr verlängert. Der Grund: Die Chips haben eine Sicherheitslücke.

Vor allem kleine Unternehmen wie Friseure, Gastronomen oder Handwerksbetriebe wissen gar nicht darüber Bescheid, dass sie den Chip tauschen müssen. Deshalb fordert der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien (SWV WIEN) von Wirtschaftskammer und Finanzministerium umgehende Maßnahmen.

Dringender Handlungsbedarf
Fischer verweist auf die kritische Lage: „Es kann nicht sein, dass tausende Wiener Unternehmer:innen durch eine technische Formalität plötzlich kriminalisiert werden. Wer arbeitet, braucht Rechtssicherheit – keine bürokratischen Fallen“, so Marko Fischer, Präsident des SWV WIEN.

Dies kann für viele Unternehmen zu Nachforderungen führen, da Beträge über der Pauschale sozialversicherungspflichtig sind. Arbeitgeber:innen könnten dadurch für rückwirkende Abgaben aufkommen müssen, wenn die Beiträge nicht von den Beschäftigten selbst entrichtet wurden. Der SWV Wien fordert eine transparente und praktikable Lösung, die Betriebe nicht überfordert und gleichzeitig Beschäftigte absichert. 

Wirtschaftskammer Österreich muss jetzt informieren
Marko Fischer, Präsident des SWV WIEN, fordert eine aktive Rolle der Wirtschaftskammer Österreich und eine rasche Informationsoffensive: „Jetzt ist Aufklärung gefragt. Die Wirtschaftskammer muss umgehend eine breit angelegte Informationskampagne starten, damit alle betroffenen Unternehmer:innen wissen, was auf sie zukommt. Es braucht klare, leicht verständliche Informationen zu den notwendigen Schritten und zur verfügbaren Unterstützung – alles andere wäre ein Bürokratieversagen auf Kosten der Betriebe.“

Forderungen für eine praktikable Lösung
„Die derzeitige Übergangslösung ist ein notwendiger erster Schritt, deckt aber nicht alle dringenden Bedürfnisse der Kleinunternehmer ab“, erklärt Fischer weiter. Der SWV WIEN fordert daher:

  1. Eine sofortige und breite Informationskampagne, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Kleinunternehmer umfassend über die Situation und ihre Handlungsoptionen informiert werden.
  2. Die Verlängerung der Übergangsfrist, die den Unternehmen mehr Zeit für die erforderlichen Anpassungen gibt und sie vor rechtlichen Risiken schützt.

„Wir setzen uns für eine kluge und vorausschauende Wirtschaftspolitik ein, die den Schutz unserer kleinen Unternehmen gewährleistet und größere wirtschaftliche Schäden verhindert“, schließt Fischer.

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