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WKO-Reform: Eine Änderung des Wahlrechts ist notwendig

Das aktuelle Wahlrecht ist intransparent und undemokratisch. Weiters benachteiligt es mitgliederstarke Branchen zugunsten der Industrie und der Banken.

Somit wird die große Mehrheit der Wahlberechtigten in den Wirtschaftsparlamenten nicht adäquat repräsentiert. Dies trägt zu einer sinkenden Wahlbeteiligung bei, da viele Wahlberechtigte den Eindruck haben, durch ihre Stimme nichts verändern zu können.

Tatsächliche Wahlergebnisse veröffentlichen

Die Zuteilung von Mandaten und die sich daraus ergebende Zusammensetzung der Gremien der Wirtschaftskammer sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Wenn Wahlergebnisse veröffentlicht werden, dann maximal nur Teile davon. Wir fordern hier absolute Transparenz, so wie das bei Nationalratswahlen oder Landtagswahlen der Fall ist.

Stopp der Willkür

Die Arbeit der Spartenwahlkommissionen muss klarer geregelt werden. Derzeit kommt es zu willkürlichen Entscheidungen von Funktionären (politische Abhängigkeit), welche Stimmen als gültig oder ungültig gewertet werden. Eidesstaatliche Erklärungen der Wähler werden ignoriert, wenn das Schriftbild der Unterschrift aufgrund einer Abweichung von der Musterzeichnung in Frage gestellt. Eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht angezweifelt werden!

Fair und transparent

Wir brauchen ein faires und transparentes Wahlrecht. Es muss bereits auf den Wahlkarten ersichtlich sein, welcher Fraktion die einzelnen Kandidat:innen angehören.

Digitale Stimmabgabe

Wir fordern die Möglichkeit einer digitalen Stimmabgabe, die automatische und zeitgleiche Zusendung der Wahlkarten an alle Wahlberechtigten, mehrsprachige Wahlinformationen, eine Ausweitung der Wahltage sowie das passive Wahlrecht für alle Selbstständigen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Nur so können wir die Wahlbeteiligung von 26,5 Prozent österreichweit bei den nächsten Wahlen erhöhen. Bei der Wirtschaftskammerwahl gibt man zukünftig drei Stimmen ab: für die Fachgruppe, die Landes- oder Regionalkammer, die Bundeskammer. So ist ein transparentes und nachvollziehbares Wahlergebnis gewährleistet.

Daten zur Verfügung stellen

Entscheidend hierfür ist es, dass allen wahlwerbenden Gruppen von der Wirtschaftskammer die entsprechenden Daten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern zur Verfügung gestellt werden. Bei den vergangenen Wahlen wurden nur Postadressen zur Verfügung gestellt. Wir erinnern daran, dass es im Zeitalter der Digitalisierung eine entsprechende Kommunikation mit den Mitgliedern der Wirtschaftskammer braucht.

Wahlrechtssysmposium

Wir fordern die Einrichtung eines Wahlrechtssymposiums mit Verfassungsjuristen, Parlamentariern und Wahlrechtsexperten, um ein neues Wahlrecht für die Wirtschaftskammer zu erarbeiten. Die dort erarbeiteten Handlungsanweisungen müssen gesetzlich verankert und verpflichtend umgesetzt werden. Ein gesetzliches Verbot von Absprachen ist bindend.